Grunderwerbsteueraufkommen des Landes Baden-Württemberg ist auf gut 2,1 Milliarden Euro gestiegen – Stadt- und Landkreise erhielten davon 803 Millionen Euro
Das Land Baden-Württemberg hat nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2019 zum Vorjahr 8,8 % mehr Grunderwerbsteuer eingenommen. Das Aufkommen insgesamt erhöhte sich um annähernd 169 Millionen Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro (Vorjahr 1,92 Milliarden Euro).
Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Die Steuer beträgt 5,0 % des Grundstückwerts (Kaufpreis).
Die dem Land zustehende Steuer wird nach dem Finanzausgleichsgesetz den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 38,85 % überlassen. Die Stadt- und Landkreise erhielten 2019 anteilig rund 803 Millionen Euro (im Jahr kassenmäßig gebuchte Einnahmen). Das ist ein Plus zum Vorjahr von fast 8 % oder 59 Millionen Euro.
Die Entwicklung der insgesamt den Stadt- und Landkreisen überlassenen Grunderwerbsteuer weicht von der Veränderung des dem Land zustehenden Gesamtaufkommens etwas ab, da die Verbuchung bei den Stadt- und Landkreisen teilweise zeitversetzt erfolgt.
Die Veränderungsraten in den Regierungsbezirken fallen unterschiedlich aus. Der Regierungsbezirk Stuttgart verzeichnet zu 2018 eine Steigerung von 5,1 %, der Regierungsbezirk Karlsruhe ein Plus von 13,7 % und Freiburg weist einen Zuwachs von 3,1 % aus. Im Regierungsbezirk Tübingen ist zu 2018 ein Anstieg von 14,0 % festzustellen.
Die 35 Landkreise verbuchten 2019 rund 588 Millionen Euro, was einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 9 % entspricht. Die 9 Stadtkreise verzeichnen ein Plus von gut 5 % gegenüber 2018 auf rund 215 Millionen Euro.
Die Entwicklung der Einnahmen einzelner Stadt- und Landkreise an der Grunderwerbsteuer 2019 zum Vorjahr verläuft recht unterschiedlich. Dabei sind extreme Veränderungen zum Vorjahr, neben lokalen Sondereffekten und Einzelfällen, auf entsprechend gegenläufige Entwicklungen im Vorjahr zurückzuführen.
Die Veränderungsraten reichen bei den Landkreisen mit einem Minus von 16,9 % (Landkreis Rastatt), bis zu einem Plus von 39,6 % (Main-Tauber-Kreis) und 38,7 % (Landkreis Tuttlingen). Bei den Stadtkreisen weist die Stadt Heidelberg das stärkste Plus mit 64,3 % aus, dem jedoch ein Rückgang um gut 41 % im Vorjahr zu 2017 vorangegangen ist. Das höchste Minus mit 14,2 % ist bei der Stadt Heilbronn festzustellen. Mit etwas Abstand dann die Landeshauptstadt Stuttgart mit einem Minus von 10,2 %, allerdings betrug die Steigerung in 2018 zu 2017 noch 47,6 %.
Die einzelnen Ergebnisse bezüglich der den Stadt- und Landkreisen überlassenen Grunderwerbsteuer können der Tabelle entnommen werden.